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BTX-Pornos vor BGH

Stuttgart (dpa) - Die Frage, ob die Verbreitung pornographischer Texte über Bildschirmtext (BTX) strafbar ist, wird demnächst den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigen. Im Zusammenhang mit dem Angebot zweier Pornotexte über das posteigene Informationssystem soll geklärt werden, inwieweit diese auch für Personen unter 18 Jahren zugänglich sind. Der Zugang zum BTX-System über das erforderliche Codewort wird gegen Gebühr nur erwachsenen Benutzern erteilt. Dies stellt nach Auffassung des Anbieters eine genügend hohe Hürde dar, um zu verhindern, daß die Texte von Jugendlichen gelesen werden können. Das Landgericht Stuttgart ist anderer Meinung.

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