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■ BRD/VietnamAb und zu ins Lager

Bonn (dpa) – Vietnamesische Flüchtlinge, die in ihre Heimat zurückgeschickt werden, sollen dort wegen ihrer unerlaubten Ausreise und des unerlaubten Aufenthalts in Deutschland strafrechtlich nicht verfolgt werden. Dies habe die Regierung in Hanoi ausdrücklich zugesichert, erklärte die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Zurückkehrende Vietnamesen würden weder in Umerziehungslager noch in „wie auch immer gestaltete Internierungslager“ gebracht, hieß es in der Antwort weiter. Vietnam habe allerdings darauf hingewiesen, daß der Transport der Rückkehrer „unter Umständen einen kurzfristigen Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen“ erforderlich mache.

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