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BRD-Krankenkassensystem in der DDR

Berlin (dpa) - In der DDR soll nach bundesdeutschem Vorbild ein gegliedertes Krankenkassensystem schrittweise eingeführt werden. Gesundheitsminister Jürgen Kleditzsch (CDU) stellte am Dienstag in Berlim einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der bereits morgen von der Volkskammer beraten werden soll. Dem Entwurf zufolge soll vom 1.Juli an die bestehende Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten beim FDGB und der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung zur „Sozialversicherung der DDR als Körperschaft des öffentlichen Rechts“ zusammengeschlossen werden. Diese Versicherungsgesellschaft soll die Zahlung von bisher gewährten sozialen Leistungen für die DDR-Bürger übernehmen. Zufrieden zeigte sich der CDU-Politiker, daß sich die Kassen für diese erste Phase der Umstrukturierung darauf geeinigt haben, nicht um neue Mitglieder zu konkurrieren. Bis zum 1.Januar 1991 soll ein Krankenkassensystem stehen, in dem jeder DDR-Bürger sich für einen Versicherungsanbieter entscheiden kann. Der Minister betonte, die DDR brauche ein halbes Jahr „Vorlauf“, bis sich funktionstüchtige Versicherungen etabliert hätten. Der Beitragssatz für die Krankenversicherung werde sich an dem bundesdeutschen Beitrag von 12,8 Prozent orientieren, der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern je zur Hälfte entrichtet wird.

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