: BRD-Arbeitsrecht gilt auch bei Alliierten
Kassel (ap) - Für die zivilen deutschen Arbeitnehmer der in der Bundesrepublik stationierten alliierten Streitkräfte gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich das deutsche Arbeitsrecht. Nach einer jetzt in Kassel veröffentlichten Entscheidung muß im Streitfall vor dem Arbeitsgericht jedoch die Bundesrepublik Deutschland an Stelle des Arbeitsgebers verklagt werden. (AZ: Bundesarbeitsgericht 7 AZR 210/88)
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