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■ BOUDIAF-MORDStreit um Ermittlungen

Algier (afp) - Die algerische Militärgerichtsbarkeit hat es abgelehnt, sich mit der Ermordung von Präsident Boudiaf zu befassen. Am Donnerstag hatte der Generalstaatsanwalt von Annaba, wo Boudiaf am 29. Juni erschossen wurde, die Übermittlung der Akten an das Militärgericht bekanntgegeben. Die zivile Rechtsprechung hatte zunächst ebenfalls gesagt, sie sei für den Fall nicht zuständig, weil der mutmaßliche Mörder, ein 26jähriger Unterleutnant, die Tat während seiner Dienstzeit begangen habe. Dagegen erklärte der Direktor des Militärgerichts, durch die Rückverweisung der Akten solle eine „gute juristische Behandlung“ sichergestellt werden.

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