BKA-Schutz für Kristina Schröder: „Nein“
Kristina Schröder, Bundesfamilienministerin, hat ein umstrittenes Buch über Feminismus geschrieben. Und sagte dann, sie wolle potenzielle Kritiker der Polizei melden.
Bei einer Vorstellung ihres Buches „Danke, emanzipiert sind wir selber!“ am 17. April in Berlin sagte Bundesfamilienministerin Kristina Schröder dem Norddeutschen Rundfunk: „Ich habe auf Twitter mitbekommen, dass dazu aufgerufen wurde zu kommen. Das war schon mit einem gewissen Unterton: ’Wollen wir morgen zu Frau Schröder gehen?‘ Und da hab ich mir schon gedacht, dass das welche sein werden, die auch ein bisschen reinrufen. Ich habe das zumindest ans BKA weitergegeben, so zur Sicherheit.“ Sind kritische Zwischenrufer ein Fall fürs Bundeskriminalamt? Wir fragten bei Schröders Ministerium nach.
1. taz: Herr Kinert, hat Frau Schröder die besagten Twitter-Ankündigungen tatsächlich dem BKA gemeldet oder war ihre Äußerung am 17. April nur ein Scherz?
Marc Kinert: Weder noch.
2. Fürchtet Frau Schröder bei ihren Buchvorstellungen tatsächlich um ihre Sicherheit und gibt es für diese Furcht Belege aus der Vergangenheit?
Nein.
3. Als Ministerin darf Frau Schröder den Personenschutz des BKA in Anspruch nehmen, als Privatperson nicht. Hat sie ihr Buch bei der Veranstaltung als Ministerin oder als Privatperson vorgestellt?
Über das Ob und Wie von Personenschutz entscheidet alleine das zuständige Personenschutz-Kommando.
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