BKA-Reform III: Der Nutzen des Terrors
Schäuble und BKA-Chef Ziercke nutzen den Terror, um die BKA-Kompetenzen auszuweiten.
FREIBURG taz Das Bundeskriminalamt (BKA) soll als zentrale Antiterrorpolizei in Deutschland gestärkt werden. Das ist der Plan, der hinter der Novelle des BKA-Gesetzes steckt. Innenminister Schäuble und BKA-Chef Ziercke nutzen den islamistischen Terror, um die Kompetenzen des BKA massiv in den präventiven Bereich auszuweiten.
In der Regierung ist dies nicht einmal umstritten. Die SPD will dem BKA nur etwas weniger Befugnisse geben, vor allem sollen die Beamten vorerst keine Computer heimlich ausspähen dürfen. Selbst die Länder, die ja eigentlich für die Gefahrenabwehr zuständig sind, haben sich mit dem Machtzuwachs der Bundeskriminalpolizei abgefunden. Bei der Föderalismusreform im letzten Herbst wurde nämlich das Grundgesetz so geändert, dass das BKA auch Präventivbefugnisse bekommen kann. Die Novelle des BKA-Gesetzes setzt diese Entscheidung nur um und gestaltet sie aus.
Schon zu Zeiten der RAF profitierte das BKA vom Terror. Es vervielfachte seine Mitarbeiterzahl von 800 in den 60er-Jahren auf mehr als 3.000 im Jahr 1980. Heute sind es rund 5.000 an den drei Standorten Wiesbaden, Bonn/Meckenheim und Berlin.
Ein deutsches FBI ist das BKA damit aber noch lange nicht. Die amerikanischen Bundesermittler sind mit ihren 30.000 Mitarbeitern flächendeckend präsent und unterhalten 455 Büros in den gesamten USA. Dagegen bleibt in Deutschland das Schwergewicht auch künftig bei den Polizeien der Länder, die über 200.000 Mitarbeiter haben. Die BKA-Einsätze vor Ort sollen vom BKA-Sonderkommando in Meckenheim aus durchgeführt werden. "Rein in den Hubschrauber, raus in den Einsatz", beschrieb Ziercke das Prinzip einmal im taz-Interview.
Mit den neuen Befugnissen wird das BKA auch keinen neuen Personalschub bekommen. Laut Gesetzentwurf soll die ganze Reform nur rund 400.000 Euro kosten. BKA-Chef Ziercke will zwar zwei bis drei zusätzliche Observationstrupps aufstellen, aber das erforderliche Personal wird wohl in seiner Behörde umgeschichtet.
Mit den neuen Präventivbefugnissen versucht das BKA teilweise auch nur verlorenes Terrain wiederzugewinnen. In den Jahrzehnten des RAF-Terrors stellte sich die Frage nach der Prävention gar nicht. Da bereits die Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung strafbar ist, konnte das BKA gegen die RAF flächendeckend ermitteln und nebenbei auch versuchen, Anschläge zu verhindern. Mit Aufkommen des islamistischen Terrors, der sich gerade nicht in einer dauerhaften Vereinigung organisiert, ist dieser strafrechtliche Ansatz weggefallen. Die Bundesregierung diskutiert zwar gerade, auch die Terrorvorbereitung in kurzlebigen Gruppen oder als Einzeltäter strafbar zu machen, um diese Lücke zu füllen. Darauf wollten Schäuble und das BKA aber nicht warten.
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