BKA-Gesetz verabschiedet: Neuer Geheimdienst befürchtet
Die Bundesregierung hat die lang diskutierte Reform des Bundeskriminalamts inklusive Online-Durchsuchung beschlossen. Künftig sollen Verbrechen verhütet, nicht nur aufgeklärt werden.
FREIBURG taz Nach langen Querelen in der Koalition hat das Bundeskabinett den Entwurf der umstrittenen BKA-Novelle beschlossen. Erstmals in seiner Geschichte soll das Bundeskriminalamt (BKA) nicht nur Verbrechen aufklären, sondern bereits verhüten. Das Gesetz soll spätestens im Januar 2009 in Kraft treten.
Das Bundeskriminalamt beschwert sich schon lange, dass es im Vorfeld von Terroranschlägen keine Befugnisse habe - anders als die Landespolizeien, die bisher allein für die Gefahrenabwehr zuständig sind. 2006 wurde im Rahmen der Föderalismusreform extra das Grundgesetz geändert, damit das BKA neue Befugnisse zur Terror-Abwehr erhalten kann.
Erste Vorentwürfe des neuen Gesetzes kursieren schon seit rund einem Jahr. Gestritten wurde dabei vor allem über die sogenannte Online-Durchsuchung, die heimliche Ausspähung eines Computers mittels Spionagesoftware. Dies ist die einzige Befugnis, die bisher den Landespolizei-Behörden nicht zustand. Insofern ging es hierbei um eine kriminalpolitische Grundsatzentscheidung.
Die SPD tat zunächst so, als betrachte sie Online-Durchsuchungen mit großer Skepsis. In der Koalition setzte sie dann aber nur durch, dass auf ein Urteil des Verfassungsgerichts zum NRW-Verfassungsschutzgesetz gewartet wird. Dieses erging im Februar. Karlsruhe entschied dabei, dass nicht jeder Computer eines Terrorverdächtigen ausgespäht werden kann, sondern nur dann, wenn es Indizien für eine konkrete Anschlagsplanung gibt. Diese Vorgaben setzt die Koalition nun um.
Anfang April setzte Justizministerin Zypries (SPD) zusätzlich durch, dass die Polizei nicht in Wohnungen einbrechen darf, um die Spionagesoftware auf dem Rechner eines "Gefährders" zu installieren. Sie muss diese also durch Tricks, etwa gefälschte E-Mails, auf den Computer lancieren. Innenminister Schäuble (CDU) verzichtet außerdem darauf, Strafverteidiger, Abgeordnete und Geistliche abzuhören. Imame sind von dieser Zusage aber nicht erfasst.
In den letzten Tagen gab es nur noch eine kleine Änderung am Gesetzentwurf. Lausch- und Spähangriffe auf Wohnungen von völlig Unbeteiligten sollen nur möglich sein, wenn sich Gefährder darin aufhalten, nicht schon bei bloßen Kontaktpersonen von Gefährdern. Grüne, Linke und FDP befürchten, dass das BKA zu einem unkontrollierbaren Inlandsgeheimdienst wird.
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