■ BILDUNG: Waldorfschule nicht existentiell
Berlin. Für den Besuch einer privaten Grundschule muß das Sozialamt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keine Kosten übernehmen. Wegen des kostenlosen Unterrichts an öffentlichen Grundschulen lehnten die Richter eine Klage auf Übernahme der Kosten für den Besuch einer privaten Waldorfschule ab. Der Ausbildung nach dem Waldorflehrplan sei nicht jene »existentielle« Bedeutung beizumessen, die die Voraussetzung für einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bilden könne.
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