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■ Auschwitz-LügeBGH verteidigt Urteil

Karlsruhe (AP) – Einen Tag vor Veröffentlichung des schriftlichen Urteils zur sogenannten Auschwitz-Lüge hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung verteidigt. Das Oberste Gericht habe mit seinem Spruch vom 15. März, mit dem es ein Urteil gegen den NPD-Vorsitzenden Deckert wegen Volksverhetzung aufhob, nicht etwa einen „Freibrief“ für das Leugnen der systematischen Tötung von Juden unter der NS- Herrschaft erteilt, heißt es in einer Mitteilung. Das zur Revision in Karlsruhe vorgelegte Mannheimer Urteil habe vielmehr in jedem Fall aufgehoben und zu neuer Verhandlung zurückverwiesen werden müssen, „weil es an den für eine Verurteilung erforderlichen Feststellungen mangelt, die der Bundesgerichtshof als Revisionsgericht selbst nicht treffen kann“. Eine Verurteilung des Angeklagten Deckert wegen Volksverhetzung komme weiterhin in Betracht. Von einem „Freispruch“, wie von verschiedenen Medien behauptet, könne nicht die Rede sein.

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