piwik no script img

BGH mieterfreundlich

Karlsruhe (ap) - Die in vielen Mietverträgen enthaltene sogenannte Kleinreparaturklausel, wonach Mieter für Reparaturen bis zu einem gewissen Betrag selbst aufkommen müssen, ist vom Bundesgerichtshof erheblich eingeschränkt worden. In einem am Mittwoch verkündeten Urteil stellen die Karlsruher Richter fest, daß sich die Klausel mit der Eigenbeteiligung von meist 100 Mark nur auf solche Teile der Mietsache beziehen darf, „die dem direkten und häufigen Zugriff der Mieter ausgesetzt sind“. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 91/88)

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen