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BGH mieterfreundlich

Karlsruhe (dpa) — Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Kündigungsschutz von Mietern, die den Mietvertrag mit einem gewerblichen Zwischenvermieter geschlossen haben, erweitert. In dem gestern veröffentlichten Grundsatzurteil heißt es, der Eigentümer dürfe nicht ohne weiteres die Räumung der Wohnung verlangen, wenn sein mit dem Zwischenvermieter geschlossener Vertrag ausgelaufen ist und er die Wohnung zurückfordert (Aktenzeichen: VIII ARZ 9/90 Beschluß vom 20. März 1991).

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