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BGH bestätigt Teilfreispruch für Schalck

Leipzig (rtr) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Teilfreispruch für den früheren DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski wegen Devisentransfers bestätigt. Der 5. Strafsenat in Leipzig verwarf gestern die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Berliner Landgerichts. Zur Begründung hieß es, ein ehemaliger DDR-Bürger dürfe wegen eines Vergehens gegen das damals geltende Alliierte Militärregierungsgesetz nur dann bestraft werden, wenn er gleichzeitig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen habe. Der Devisentransfer sei aber durch das Außenwirtschaftsgesetz gedeckt gewesen.

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