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■ BGH-UrteilEx-DDR-Grundstücke

Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückgabe von Immobilien an die von der früheren DDR enteigneten Grundstückseigentümer in bestimmten Fällen erleichtert. War der Erwerb des Grundstücks durch den heutigen Besitzer bereits nach DDR-Recht unwirksam, könne sich der beklagte Erwerber nicht darauf berufen, er habe nichts davon gewußt, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: V ZR 230/91).