■ BGH-Urteil: Ex-DDR-Grundstücke
Karlsruhe (dpa) – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rückgabe von Immobilien an die von der früheren DDR enteigneten Grundstückseigentümer in bestimmten Fällen erleichtert. War der Erwerb des Grundstücks durch den heutigen Besitzer bereits nach DDR-Recht unwirksam, könne sich der beklagte Erwerber nicht darauf berufen, er habe nichts davon gewußt, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: V ZR 230/91).
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen