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BGH-Urteil zum digitalen ErbeEltern dürfen Facebook-Konto sehen

Facebook muss den Eltern eines toten Mädchens Zugang zu dem Nutzerkonto der Tochter gewähren. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

afp | Erben müssen auch Zugang auf ein Facebook-Konto bekommen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im Fall einer Mutter, die nicht auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter in dem Onlinenetzwerk zugreifen konnte. Der Vertrag mit Facebook ist demnach Teil des Erbes der Eltern, so dass sie kompletten Zugriff auf das Konto ihrer Tochter haben.

Die 15-jährige Tochter der Klägerin war im Jahr 2012 unter ungeklärten Umständen bei einem U-Bahnunfall ums Leben gekommen. Ihre Mutter hoffte, durch den Zugang auf das Facebook-Konto zu erfahren, ob das Mädchen Suizidabsichten hegte. Sie hatte auch die Zugangsdaten, konnte aber dennoch nicht auf die Inhalte des Kontos zugreifen. Dieses befindet sich im sogenannten Gedenkzustand, wodurch etwa persönliche Nachrichten nicht gelesen werden können.

Die Vorinstanzen in dem Fall hatten unterschiedlich entschieden. Das Landgericht Berlin urteilte im Jahr 2015 zunächst, dass Facebook den Eltern als Erben vollen Zugang gewähren muss. Das Kammergericht sah dies im Berufungsverfahren dagegen anders und wies die Klage der Mutter ab. Ihre Revision vor dem Bundesgerichtshof hatte nun Erfolg. Das Karlsruher Urteil hat grundsätzliche Bedeutung für den künftigen Umgang mit dem digitalen Erbe haben.

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