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BGH-Urteil zu „Legal High“-MischungDrogen sind keine Medikamente

„Legal High“-Mischungen sind keine Medikamente, hat der BGH entschieden. Deshalb können Anbieter auch nicht nach dem Arzneimittelgesetz angeklagt werden.

Kein Medikament: Legal-High-Mischung „Spice“. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Es ist ein Rückschlag für Ermittler im Kampf gegen neue Drogen: Berauschende Kräutermischungen fallen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) nicht unter das Arzneimittelgesetz. Dieser Spruch des BGH wurde am Montag bekannt. Ermittler zeigen sich schockiert.

„Das erschwert unserer Arbeit“, sagte Claudia Krauth von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Jetzt gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen die Täter.

Das Betäubungsmittelgesetz greift häufig nicht. Denn die Kräutermischungen enthalten synthetischen Drogenstoffe. Durch eine kleine Änderung der chemischen Struktur können Drogenköche neue psychoaktive Stoffe produzieren, die dann nicht unter bisherige Verbote fallen. Das Arzneimittelgesetz diente daher oft als Weg, um Täter zu bestrafen.

Die BGH-Richter sprachen einen Mann vom Vorwurf des „Inverkehrbringens von Arzneimitteln“ frei. Das Landgericht im niedersächsischen Lüneburg hatte ihn zu einem Jahr und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, da er in seinem Laden „Alles rund um Hanf“ eine Kräutermischung als sogenanntes „Legal High“ verkauft hatte. Die Kräuter wurden von den Kunden als Cannabis-Ersatz geraucht.

Der BGH hat die Gründe für sein Urteil bisher nicht veröffentlicht. Die Richter setzten aber eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes um. Dieser hatte im Juli entschieden, dass derartige Designerdrogen nach europäischem Recht keine Arzneien sind.

Die zum großen Teil in Asien produzierten Drogen werden als Badesalz, Kräutermischung, Luft-Erfrischer oder Pflanzendünger verpackt und verkauft, ohne die wirklichen Inhaltsstoffe anzugeben. Der Konsum ist alles andere als harmlos: Die Symptome reichen von Übelkeit und Erbrechen bis hin zu Ohnmacht und Wahnvorstellungen. In Deutschland wurden mehrere Todesfälle bekannt.

Eine Bestrafung wegen Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung kommt dennoch nur in krassen Einzelfällen in Betracht: Die Staatsanwaltschaft muss dafür unter anderem nachweisen, dass der Konsument genau durch das Rauchen von dieser oder jener Mischung geschädigt wurde.

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2 Kommentare

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  • "Jetzt gebe es kaum noch eine rechtliche Handhabe gegen die Täter."

     

    Nein, Frau Krauth - wie das BGH festgestellt hat *gibt* es hier schlichtweg keine "Täter" im legalen Sinne.

  • Ein weiteres wichtiges Argument für die legalisierung von Cannabis liefern hier Richter und Verfolgungsbehörden. Denn wenn diese Substanzen nicht verboten werden können ihr Schaden aber größer ist als der durch den Konsum von Cannabisprodukten und die Menschen auf diese Substanzen umsteigen um nicht illegale Käufe zu tätigen. Ist es dann nicht die Aufgabe des Staates die Menschen vor diesen Substanzen zu schützen in dem er in diesem Fall Cannabis legliseren sollte und die verkauften Substanzen kontrollieren zu können und so das Risiko durch diese sogenannten "Legal high" zu reduzieren? Oder wollen wir uns weitere tote Menschen durch sog. "legal high" in Deutschland leisten? Mal abgesehn von den sonstigen Argumenten der legalisierungs Bewegung von Cannabis wie Steuereinnahmen, entlastung von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, entkriminalisierung des Konsumenten, etc.