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BGH-Urteil zu HeimkostenKinder zahlen auch für Rabeneltern

Karlsruhe hat entschieden: Selbst wenn die Eltern über Jahrzehnte jeden Kontakt zu ihrem Kind verweigert haben, muss das Kind im Notfall für ihren Unterhalt sorgen.

Magere Heimkost statt Familientafel: Auch dafür müssen Kinder aufkommen. Bild: imago/epd

KARLSRUHE dpa | Erwachsene Kinder müssen die Heimkosten von Mutter und Vater selbst dann tragen, wenn die Eltern seit Jahrzehnten jeden Kontakt verweigert haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch entschieden. Ein Beamter aus Bremen muss daher 9000 Euro an das Pflegeheim seines mittlerweile gestorbenen Vaters zahlen. Beide hatten seit Jahrzehnten keinen Kontakt mehr – auf Betreiben des Vaters, der seinen Sohn sogar enterbt hatte. Dennoch sei der Anspruch auf Elternunterhalt hier nicht verwirkt, stellte der BGH fest.

Der Grund für den Richterspruch: Der Beamte war schon volljährig, als sein Vater sich von ihm abwandte. Nach der Scheidung der Eltern 1971 hatten Vater und Sohn anfangs noch losen Kontakt. Doch bereits das bestandene Abitur des Sohnes ein Jahr später war dem Vater nur ein Achselzucken wert. Annäherungsversuche des Sohnes in den folgenden Jahren wehrte der Friseur stets ab, 1998 setzte er schließlich seine Lebensgefährtin als Erbin ein und enterbte sein Kind bis auf den sogenannten strengsten Pflichtteil.

Der bloße Kontaktabbruch gegenüber einem erwachsenen Kind sei zwar eine Verfehlung, urteilte der BGH. Es müsste jedoch mehr dazu kommen, damit der Anspruch auf Elternunterhalt verwirkt sei und damit nicht bestehe. Eine solche „schwere Verfehlung“ sahen die Richter im vorliegenden Fall jedoch nicht. Der Vater habe sich in den ersten 18 Lebensjahren um sein Kind gekümmert und damit in einer Zeit, in der eine besonders intensive elterliche Fürsorge erforderlich sei. Damit habe er seinen Elternpflichten im Wesentlichen genügt.

Die Richter gaben damit der Stadt Bremen recht. Diese hatte den Betrag von dem Beamten eingefordert. Die Stadt hatte die Heimkosten übernehmen müssen, nachdem die schmale Rente des Vaters dafür nicht mehr ausgereicht hatte.

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6 Kommentare

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  • M
    Michael

    Aus diesem Urteil ist der Schluss zu ziehen, dass Kinder ihre Eltern entmündigen lassen MÜSSEN, wenn diese anfangen, ökonomisch fragwürdige Entscheidungen zu treffen - immerhin müssen die Kinder ja für die Folgen dieser Entscheidungen mithaften.

    Wissen die Richter, was sie da an-richten?

  • G
    Gast

    Dieses Urteil finde ich falsch und nicht gerechtfertigt. Meine mutter sollte vor kurzem auch ihre (übrigens kaum vorhandenen) Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen, weil ihre Mutter im Heim ist.

     

    Tatsache ist: meine Mutter ist als Kind und Jugendliche von dieser Frau schwer misshandelt wurden, bis sie mit 17 dann endlich in ein Kinderheim kam, der Lehrer hatte das dann organisiert.

     

    Diese Frau hatte sich nur deshalb in der Kindheit um meine Mutter gekümmert, damit sie eine billige Arbeitskraft hat, die mitarbeitet auf dem Feld und sich um die Jüngeren kümmert. Nicht mal ausreichend zu essen gab es. Rüben musste sie klauen.

     

    Es wäre eine Sauerei, wenn ein Gericht bei meiner Mutter so entscheiden würde. Zutrauen würd es diesem "Rechts"staat mittlerweile.

     

    ich finde es nicht richtig. Wer absolut keinen Kontakt mehr hatte, kein Verhältnis zueinander oder gar schlimmeres, der sollte NICHT zahlen müssen.

     

    Wehe, jemand kommt bei meiner Mutter nun wieder an!

    • G
      Gast2
      @Gast:

      Von Mißhandlung ist allerdings in dem Artikel keine Rede. Ich denke, eine solche würde die angesprochene „schwere Verfehlung“ darstellen, und somit das Recht auf Unterhalt zunichte machen (oder wie auch immer man das korrekt auf Rechtsdeutsch sagt)

       

      Ausschlaggebend waren ja die 18 langen Jahre, die der Vater sich (vermutlich ordentlich) um sein Kind gekümmert hat.

  • saugeil, wenn ich meine Kinder echt net leiden kann, geh ich einfach in a teures Altenheim und wuerg's ihnen so rein. Wehren dagegen geht ja net... echt saugeilo

  • E
    emil

    alles andere wäre ja auch abwegig. umgekehrt ist es schließlich ebenso. dem eigenen kind steht selbstredend auch dann unterhalt zu, wenn es keine beziehung zu diesem gibt. ausschlaggebend sind die verwandtschaftsverhältnisse und nicht die beziehungspraktiken.

    • R
      runzbart
      @emil:

      ein wenig anders gelagert ist es schon. eltern können sich für ein kind entscheiden und haben aufgrund dieser entscheidung gewisse pflichten.

      das kind kann sich nicht für seine eltern entscheiden, die verantwortung gegenüber den eltern ist also kein automatismus.