■ BERLINFÖRDERUNG: Großzügigere Fristen für den Abbau
Bonn/Berlin. Der Abbau der steuerlichen Berlinförderung wird bei der Arbeitnehmerzulage und der Umsatzsteuerbevorzugung von Westberliner Unternehmern, die ins übrige Bundesgebiet liefern (Herstellerpräferenz), um wenige Monate später als bisher vorgesehen begonnen. So werden die Arbeitnehmerzulage von derzeit acht Prozent und somit auch die Einkommensteuerpräferenzen nicht wie bisher geplant zum 1. Juli, sondern zum 1. Oktober auf sechs Prozent gesenkt und die Herstellerpräferenz ab 1. Januar 1992, also ein halbes Jahr später, in Stufen abgebaut. Das haben CDU/ CSU und FDP gestern in der Finanzarbeitsgruppe in Bonn beschlossen. Jetzt ergeben sich für die Arbeitnehmerzulage folgende Schritte: Sechs Prozent ab Oktober 1991, fünf Prozent ab 1. Januar 1992, vier Prozent ein Jahr später und zwei Prozent ab Januar 1994, völliger Wegfall ab 1995. Die Herstellerpräferenz wird im ersten Halbjahr 1992 um 30 Prozent verringert, im zweiten Halbjahr 1992 um 50 Prozent und im ganzen Jahr 1993 um 75 Prozent, Wegfall ab 1994.
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