■ BEHINDERTE: Ab 1. Juli freie Fahrt
Berlin. Ab kommenden Montag können Schwerbehinderte, die in Berlin ihren Wohnsitz haben, von der Deutschen Reichsbahn oder der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 Kilometern unentgeltlich befördert werden. Diese Regelung gilt jedoch nur für Fahrten in der 2. Klasse. Wie die Senatsverwaltung für Soziales vorgestern mitteilte, haben auf diese Vergünstigung Schwerbehinderte Anspruch, die im Besitz eines vom Versorgungsamt ausgestellten Schwerbehindertenausweises sind. Bis zum 31. Dezember 1991 gilt diese Freifahrtregelung auch für Inhaber eines in der DDR ausgestellten gültigen Schwerstbeschädigten-Ausweises (Stufe III) oder eines Ausweises für Schwerstbeschädigte mit Begleiter (Stufe IV). Das Recht zur unentgeltlichen Beförderung entbindet jedoch nicht von der Zahlung eines tarifmäßigen Zuschlages bei der Benutzung zuschlagpflichtiger D- und IR-Züge.
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