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■ AutounfallNicht verrechenbar

Karlsruhe (AFP) – Wenn sich Autofahrer nach einem Unfall einen Mietwagen nehmen, dürfen die Autovermieter die Mietwagenkosten nicht mehr ohne weiteres direkt mit der Versicherung des Schädigers abrechnen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. (AZ: VI ZR 305/93)

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