Autoritäre Erziehung in Heimen: Haasenburg bald wieder offen?
Im Streit um die Schließung der Haasenburg-Heime legt das Gericht einen Vergleichsvorschlag vor. Das könnte den Betrieb wieder ermöglichen.

Wegen Misshandlungsvorwürfen wurde den Heimen der Haasenburg GmbH die Betriebserlaubnis entzogen. Bild: dpa
POTSDAM taz | Der Vergleichsvorschlag im Rechtsstreit um die umstrittenen Haasenburg-Jugendheime des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg liegt jetzt vor. „Er ist eingegangen", bestätigte der Sprecher des Jugendministeriums Stephan Breiding am Dienstag einen Bericht der Lausitzer Rundschau. Details zum Inhalt wollte er nicht nennen.
Das OVG hatte überraschend bei einem Erörterungstermin vor zwei Wochen entschieden, dem Betreiber und dem Jugendministerium einen Vergleich vorzuschlagen. Mit einer solchen Einigung sollen beide Seiten leben können. Bislang gingen Insider allenfalls von einer finanziellen Entschädigung für der Träger aus.
Doch könnte der Vorschlag der Richter nach Informationen der taz darauf hinauslaufen, dass der Betrieb für die Haasenburg GmbH wieder ermöglicht werden soll. Ministeriumssprecher Breiding wollte sich dazu nicht äußern. Das Papier werde jetzt geprüft. Es werde so schnell wie möglich eine Entscheidung getroffen. „Unsere Botschaft lautet: Die Schließung der Haasenburg war und ist richtig. Daran hat sich nichts geändert", sagte Breiding.
Das sahen vergangene Wochen auch alle fünf Fraktionen im Brandenburgischen Jugendausschuss so. „Ich kann mir nicht vorstellen, auf welcher pädagogischen Basis mit diesem Träger eine zielführende Pädagogik möglich ist", sagt der Ausschussvorsitzende Torsten Krause (Die Linke). Der Bericht der unabhängigen Untersuchungskommission habe ein problematisches pädagogisches Agieren des Trägers nachgewiesen. Es sei auch nicht ersichtlich, mit welchen Argumenten ein Vergleich sich begründen ließe.
Das Ministerium hatte der Haasenburg GmbH wegen Misshandlungsvorwürfen Ende 2013 die Betriebserlaubnis entzogen. Der Betreiber war mit einem Eilantrag dagegen vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gescheitert und zog dann vor das OVG.
In den Heimen in Jessern (Dahme-Spreewald), Müncheberg (Märkisch-Oderland) und Neuendorf am See hatten Jugendämter aus ganz Deutschland Kinder und Jugendliche untergebracht. (mit Material der dpa)
Leser*innenkommentare
noevil
Man muss sich über eines im klaren sein: Die "Haasenburgs" klammern sich nicht an die Kinder und Jugendlichen, denen ins Leben hinein zu helfen sie sich auf die Hasenfahnen geschrieben hätten, sondern an das Geld, das ihnen zu entgehen droht.
Schmidt
Leider kein Aprilscherz. Hierzu mehr von Norbert Blüm am 13.07.2013 unter: http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz
Mittlerwile werden hierzulande jährlich über 40.000 Kinder von ihren Familen getrennt, wegen Vorwürfen, die sogar zum Teil die gleichen sind wie gegen die Haasenburg. Anders als bei der Haasenburg, gegen die wohl noch immer dutzende Verfahren laufen, wird gegen betroffene Eltern eine verifizierung der Vorwürfe möglichst ausgeschlossen (Erfahrung aus den "Wormser Prozessen").
Somit sollten wir langsam mal die Frage überdenken, warum schicken die Jugendämter unsere Liebsten in solche Einrichtungen, wo deren gebaren schon in aller Zetung stand?
THG
April, April?! Da hoffe ich doch stark, dass dieser Aprilscherz gegen die Haasenburg und dergleichen, aber vor allem nicht gegen die Kinder/Jugendlichen geht...