■ BGH-Urteil: Autobahnblockaden
Karlsruhe (AFP) – Der Bundesgerichtshof hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil bekräftigt, daß die Blockade einer Autobahn weiter als Nötigung anzusehen sei. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Sitzblockaden nicht mehr als Nötigung bestraft werden dürfen, sei hier nicht anzuwenden, weil die Blockierer die ersten anhaltenden Autos indirekt als materielle Blockade genutzt hätten, hieß es in der Begründung. Der BGH bestätigte in diesem Punkt ein Urteil des Landgerichts Augsburg gegen einen Kurden, hob das Urteil insgesamt aber aus anderen Gründen als zu niedrig auf.
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