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Auto-Sauf-Grenze niedriger

Karlsruhe (afp/dpa) - Der Alkohol-Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit wurde in einem am Freitag veröffentlichten Beschluß des Bundesgerichtshofs von 1,3 auf 1,1 Promille gesenkt. Von dieser Marke an machen sich Autofahrer strafbar und müssen mit Führerscheinentzug und einer Geldstrafe rechnen, auch wenn sie sich im Straßenverkehr völlig unauffällig verhalten haben. Die Zahl der Unfälle, bei denen Alkohol im Spiel ist, steigt nach Angaben von Verkehrsexperten seit Jahren. Bei jedem 10. Verkehrsunfall im vergangenen Jahr hatte einer der Beteiligten Alkohol getrunken, berichtete am Freitag das Statistische Bundesamt in Wiesbaden.(AZ: 4 StR 297/90).

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