: Auszug nach 17 Jahren?
■ GWG will Mieter loswerden, die Mieterhöhungen nicht zahlen wollen
„Unqualifiziert bis blamabel“: Die Rüge des Mieter helfen Mietern-Juristen Jürgen Twisselmann richtet sich gegen die Gesellschaft für Wohnen und Bauen (GWG) und deren „Einschüchterungsversuche gegenüber ihren Mietern“ in einem Wohnblock in der Jarrestadt: Weil die sich weigerten, eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung zu bezahlen, drohte die stadteigene Wohnungsgesellschaft Ende vergangener Woche fünf Mietern mit Kündigung. Sabine H., die seit 17 Jahren in der Stammannstraße lebt, flatterte gar die fristlose Kündigung ins Haus. Für Twisselmann ein eindeutiger Rechtsbruch: „Kündigungen aufgrund strittiger Mieterhöhungen sind unzulässig.“ Die GWG fordert er auf, die Drohungen binnen drei Tagen zurückzunehmen. Ansonsten werde er Strafanzeige wegen Nötigung und versuchter Erpressung erstatten.
Der GWG ist die Rechtslage durchaus bekannt. „Wir würden keine Kündigung aussprechen, weil jemand eine Erhöhung nicht akzeptiert“, beteuert Sprecherin Marion Klose. Die fristlose Kündigung sei erfolgt, weil die Mieterin ihre Miete nicht gezahlt habe. In den anderen Fällen sei keine Kündigungsdrohung ausgesprochen worden: Die Mieter seien lediglich informiert worden, daß „wir das fehlende Geld jetzt auf dem Gerichtsweg einklagen“. Niemand sei aber verklagt worden auszuziehen.
Mieterin Sabine H. bestreitet das: 1.773 Mark habe die GWG rückwirkend von ihr gefordert. Das sei genau der Betrag, der sich aus der Mieterhöhung ergebe, die sie seit eineinhalb Jahren nicht bezahle: „Ich wollte erst abwarten, ob die Erhöhung zulässig ist.“ (siehe dazu auch den Miethai auf Seite 24).
In den 226 Wohnungen wurden zwischen 1993 und 1995 Nachtspeicher gegen Fernwärme ausgetauscht, Bäder, Fenster, Leitungen und Dachgeschosse modernisiert. Die Mieterhöhungen (rund 250 Mark monatlich), die die GWG seitdem fordert, sind umstritten. Twisselmann: „Die Kündigungen sind nur ein Punkt in dem seit Jahren schwelenden Konflikt.“ hh
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