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Auszüge aus Orlets Urteilsbegründung

„Zwar mag man der Auffassung sein, daß der Angeklagte ein berechtigtes Interesse wahrgenommen hat, indem er bestrebt war, die [...] aus dem Holocaust gegen Deutschland erhobenen Ansprüche abzuwehren. Jedoch hat er dazu nicht das [...] angemessene Mittel eingesetzt, sondern ist über dieses weit hinausgegangen, indem er die Opfer lächerlich machte.“ „Es handelt sich bei ihm um eine charakterstarke, verantwortungsbewußte Persönlichkeit mit klaren Grundsätzen, seine politische Überzeugung, die ihm Herzenssache ist, verficht er mit großem Engagement und erheblichem Aufwand an Zeit und Energie.“Abb.: Günter Deckert Foto: dpa

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