: Auswurf per Fax
Wer darf sich eigentlich wie krankmelden?
Bundeskanzler Scholz hat sich gestern mit wenigen Zeilen auf der Pöbelplattform X krankgemeldet. „Meine aktuellen Covid-19-Tests zeigen zwei Striche“, postete der protokollarisch zweitwichtigste Kranke im deutschen Staatswesen über seinen bislang „milden Verlauf“ der Retro-Seuche. Erkrankt hingegen Bruder Nummer eins, der beliebte Bundespräsident Steini, muss ein berittener Herold von Haus zu Haus karriolen und das ärztliche Bulletin in Knittelversen aufsagen. Mit Freude am morbiden Detail meldete sich am Sonntag dagegen die britische Künstlerin Tracey Emin ab: „Mein Dünndarm wäre fast explodiert“, teilte die schlimm Unterleibsgebeutelte auf Instagram mit. Während sich Promis also selbst in den sozialen Netzwerken krankschreiben dürfen, müssen Normalsterbliche noch immer einen Arzt um Siechtumserlaubnis bitten. Seit der Pestwelle von 1348 ist dies auch telefonisch möglich, wie ein Urteil jüngst bekräftigte, Auswurf und Sputum dürfen noch immer gefaxt werden. Auch eine Kinderkrankmeldung ist fernmündlich möglich, allerdings dürfen nach massenhaftem Missbrauch nur noch eigene Blagen krankgemeldet werden.
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