: Ausweisung nach illegaler Einreise-Hilfe
Saarbrücken (dpa) - Ausländer können ihre Aufenthaltserlaubnis verlieren, wenn sie Landsleuten bei der illegalen Einreise in die BRD helfen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden (Az: 3R 278/87). Die Richter wiesen damit die Klage eines seit 1977 legal in der Bundesrepublik lebenden Türken ab, der wegen Beihilfe zur illegalen Einreise zu einer Geldstrafe von 1.800 Mark verurteilt worden war.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen