■ Ausweispflicht: Schutz gegen Geldwäsche
Bankkunden, die mehr als 30.000 Mark in bar bei Banken anlegen, müssen künftig ihren Ausweis vorlegen. Das sieht das geplante Gewinnaufspürungsgesetz vor, das gegen die sogenannte Geldwäsche von Gewinnen aus illegalem Rauschgifthandel und Organisierter Kriminalität wirken soll.
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