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Außertarifliches Einkommen muß nicht mit Tarifen steigen

Kassel (ap) — Außertariflich bezahlte Angestellte können nicht verlangen, daß ihre Vergütung jedes Jahr um den Prozentsatz der tariflichen Gehaltserhöhung angehoben wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Kassel grundsätzlich entschieden. Eine anderweitige Rechtsauffassung kann sich höchstens durch eine betriebliche Übung ergeben, die den Arbeitgeber zur Fortsetzung seiner bisherigen Praxis verpflichtet. (Az: Bundesarbeitsgericht 5 AZR 94/91)

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