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Ausschuß läßt nach Mauss fahnden

■ Sitzung des Untersuchungsausschuß zum Celler Anschlag geplatzt / Alle fünf geladenen Zeugen nicht erschienen / Ausschuß beschloß Zwangsmaßnahmen gegen Brigitte Heinrich und zwei weitere Zeugen

Aus Hannover Jürgen Voges

Der Untersuchungsausschuß zum Celler Anschlag hat gestern einen Vorführbefehl gegen den Agenten Werner Mauss beschlossen und ihn gleichzeitig zur Fahndung ausgeschrieben. Mit all seinen Alias– Namen soll der „freie Mitarbeiter des BKA“ in das Fahndungsbuch der Polizei und deren INPOL–Datei eingetragen werden. Die Geduld der niedersächsischen Landtagsabgeordneten, die sich seit eineinhalb Jahren dem Celler Loch widmen, war zu Ende, als gestern gleich alle fünf zur Vernehmung geladenen Zeugen nicht erschienen waren. Neben Mauss hatten sich auch der Bonner Verfassungsschutz–Chef Boeden, die Grüne Europaabgeordnete Brigitte Heinrich und die Zeugen Manfred Gürth und Henk Wubben entschuldigen lassen. Der Anwalt von Mauss, Ex– Bundesjustizminister Herrmann Höcherl, machte für seinen Mandanten Sicherheitsprobleme geltend. Höcherl schlug dem Ausschuß vor, Mauss doch einen Fragebogen zu senden, den dieser dann im Ausland durch eine eidesstattliche Versicherung vor einem Konsularbeamten beantworten könne. Der Zeuge Gerhard Boeden hat sich gestern mit der Mitteilung entschuldigt, das Bundeskabinett habe immer noch nicht über seine Aussagegenehmigung entscheiden können. Man hatte Boeden ein halbes Jahr Zeit gelassen, sich eine entsprechende Aussagegenehmigung zu verschaffen, und will diese nun noch einmal anmahnen. Gegen die grüne Europa–Abgeordnete Brigitte Heinrich ver hängte der Ausschuß wegen Nichterscheinens ein Ordnungsgeld von 750 Mark. Frau Heinrich hatte dem Ausschuß geschrieben, daß sie im Prinzip eine Zeugenaussage „gerne dafür nutzen würde, um die gegen mich angewendeten Praktiken der Staatsschutzbehörden im einzelnen darzustellen“. Auf sie seien im Zusammenhang mit der „Operation Neuland“ Agents Provocateurs angesetzt worden, „die sich als angeblich Verfolgte ausgaben“. Sie könne aber dennoch nicht vor dem Aausschuß aussagen. Bei einer Zeugenvernehmung müsse sie auch Fragen über Vorgänge beantworten, die nicht nur sie selbst, sondern auch andere Personen beträfen und die den Verfassungsschutzbehörden noch nicht bekannt geworden seien. Im Fall des niederländischen Publizisten Henk Wubben will der Ausschuß klären, ob gegen ihn keine Ermittlungsverfahren in der BRD anhängig sind. Gegen Manfred Gürth, dem die V–Leute Manfred Berger und Klaus Dieter Loudil nach dem Celler Anschlag einen Sprengkörper untergeschoben haben sollen, wurde nach zweimaligem Nichterscheinen die Zwangsvorführung beschlossen. Werner Mauss wird nun bereits zum zweiten Mal zur Fahndung ausgeschrieben. Im Jahre 1983 während des ersten Prozesses gegen den Juwelier Rene Düe hatte das Landgericht Hannover versucht, Mauss per Fahndung zum Auftritt als Zeugen zu bewegen. Damals gab der Agent im Bonner Polizeipräsidium dem Stern ein Interview, obwohl nach ihm „gefahndet“ wurde. G A S T K O M M E N T A R E

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