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Aussage im RAF–Prozeß verweigert

Frankfurt (dpa) - Die von der Bundeswaltschaft zur „ersten Garnitur“ der RAF gezählte Eva Haule–Frimpong (32) hat am Donnerstag im Frankfurter RAF–Prozeß gegen die 34 Jahre alte Pädagogin Ingrid Barabaß und die 26 Jahre alte Studentin Mareile Schmegner die Aussage verweigert. Sie war unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt als Zeugin vorgeführt worden. In dem seit August 1986 dauernden Prozeß haben sich Frau Barabaß und Frau Schmegner wegen Mitgliedschaft in der RAF zu verantworten. Eva Haule–Frimpong berief sich nicht auf ein Aussageverweigerungsrecht, das ihr als Verdächtiger zustehen würde, sondern erklärte: „Ich will nicht aussagen.“ Das Gericht verhängte gegen sie 500 Mark Ordnungsstrafe. Das Publikum begleitete die Erklärungen der Zeugin mit Beifall und quittierte den Beschluß des Senats mit Gelächter. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

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