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Ausnahmegenehmigung für Gorleben

■ Landesregierung läßt Endlagerschächte ausbauen

Hannover (taz) – Den weiteren Ausbau der Gorlebener Endlagerschächte hat jetzt die rot-grüne Landesregierung in Hannover gestattet. Zum Jahresende läuft die grundlegende Baugenehmigung für das Endlagerbergwerk, der „Rahmenbetriebsplan“, aus. Durch eine „bergrechtliche Anordnung“ wurde der Gorlebener Betreibergesellschaft DBE nun erlaubt, in beiden Endlagerschächten „die Arbeiten zur Fertigstellung des wasserdichten druckfesten Innenausbaus fortzuführen“ und so die Schächte standfest zu machen. Die bis Ende 1993 befristete Ausnahmegenehmigung begründete das Umweltministerium gestern mit der Notwendigkeit, „Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachgüter sowie für die Sicherheit der Schächte“ abzuwehren. Durch den rot-grünen Koalitionsvertrag aus dem Jahre 1990 ist die Landesregierung eigentlich gehalten, „alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Baumaßnahmen am Endlager zu beenden“.

Nach Angaben des niedersächsischen Umweltministeriums wurde die bergrechtliche Anordnung vor allem aus Sorge um „die Sicherheit der in den Schächten arbeitenden Bergleute“ erlassen. Ein Einsturz der Schächte könne zudem einen unkontrollierten Wasserzulauf zur Folge haben. Außerdem würde der Totalverlust der Schächte zu Schadensersatzforderungen des Bundes in Millionenhöhe führen. Über einen neuen Rahmenbetriebsplan für das Endlagerbergwerk, der allein eine reguläre Fortsetzung der Bauarbeiten erlauben würde, will das Umweltministerium erst „nach Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entscheiden“. Gegen den Weiterbau per Ausnahmegenehmigung hatte der Berliner Rechtsanwalt Geulen bereits im voraus rechtliche Schritte angekündigt. Jürgen Voges

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