Auslieferungspoker mit US-Behörden: Kim Dotcom verlangt Akteneinsicht
Megaupload-Gründer Dotcom wehrt sich gegen seine Auslieferung an die USA. Die US-Behörden wollen ihre Anklagepunkte nicht im Einzelnen vorlegen.
WELLINGTON dpa | Im Kampf gegen seine Auslieferung an die USA verlangt der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom in Neuseeland vollen Zugang zu den Klageunterlagen. Dotcom habe in dem Auslieferungsverfahren ansonsten keine faire Chance, argumentierte sein Anwalt Paul Davison am Dienstag vor dem höchsten Gericht in Wellington. Der in Kiel als Kim Schmitz geborene Unternehmer lebt seit einigen Jahren in Neuseeland. Er war nicht im Gericht.
Die US-Behörden werfen dem 39-Jährigen und drei Mitstreitern Urheberrechts-Verletzungen in großem Stil vor und wollen ihm den Prozess machen. Auf der von ihm gegründeten Datenplattform Megaupload sei geschütztes Material verbreitet worden, ohne Copyright-Gebühren zu zahlen. Der Schaden belaufe sich auf eine halbe Milliarde Dollar.
Die US-Bundespolizei FBI hat nur eine Zusammenfassung ihrer Vorwürfe nach Neuseeland geschickt. Ein niedrigeres Gericht befand das für ausreichend, um über die Auslieferung zu entscheiden, aber Dotcom legte dagegen Berufung ein.
Die Anwälte lieferten sich einen regen Schlagabtausch: Für die US-Behörden sagte Mike Heron, wenn Dotcom sämtliche Prozessunterlagen bekäme, öffne das nur Tür und Tor für weitere juristische Schritte. Das sei in Auslieferungsverfahren unüblich. Die Beweislage gegen Dotcom sei viel zu dünn, sagte dessen Anwalt Davison. Das Urteil wird in einigen Wochen erwartet. Das Auslieferungsverfahren beginnt voraussichtlich erst nächstes Jahr.
Dotcom war Anfang 2012 auf US-Antrag vorübergehend festgenommen worden. Sein Anwesen bei Auckland wurde durchsucht. Er wehrt sich gegen die Auslieferung und weist alle Vorwürfe zurück. Er habe nur eine Plattform zur Verfügung gestellt und keinen Einfluss darauf, was Nutzer austauschen. Er hat inzwischen die Plattform Mega mit umfangreicher Datenverschlüsselung gegründet.
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