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Ausländerwahlrecht: Letzte Frist läuft

■ Rechtsausschuß vertagt Entscheidung in Sachen kommunales AusländerInnenwahlrecht

West-Berlin. Zwischen den Koalitionspartnern AL und SPD ist kein Konsens in Sachen kommunales AusländerInnenwahlrecht in Sicht. AL und SPD einigten sich im Rechtsausschuß auf Vertagung bis kommenden Mittwoch, einen Tag vor der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause. Die Alternativen vermieden damit, im Ausschuß von einer rot -schwarzen Mehrheit niedergestimmt zu werden, die SPD gewann zusätzlich Zeit. Bis Mittwoch hat der Ausschuß der Innen und Justizverwaltung Hausaufgaben aufgegeben. Beide sollen sich zu möglichen Problemen äußern, die im Fall der Einführung des kommunalen AusländerInnenwahlrechts bei Gesamtberliner Wahlen im Dezember auftreten könnten: dann nämlich, wenn das Bundesverfassungsgericht ebenfalls im Winter sein Nein verkündet, hier aber deutsche und nichtdeutsche BerlinerInnen schon mitten im Wahlkampf stecken. Zu einer vorläufigen Sitzung tritt das Bundesverwaltungsgericht bereits am Dienstag zusammen.

Die Sozialdemokraten kalkulieren fest mit politischen und rechtlichen Einwänden aus den beiden Senatsverwaltungen, würde es doch ihren Standpunkt untermauern, auf keinen Fall den Karlsruher Richtern zuvorzukommen. Noch laufen Verhandlungen zwischen beiden Fraktionsvorständen über mögliche Kompromisse über diesen Teil der Koalitionsvereinbarungen. Die AL rechnet immer noch tapfer damit, daß der Antrag am Mittwoch in die letzte Abgeordnetenhaussitzung vor der Sommerpause am 28. Juni zur Abstimmung überwiesen wird. Dann allerdings, so war aus der SPD-Fraktion zu hören, werde man wohl gegen das kommunale AusländerInnenwahlrecht stimmen - oder sich enthalten müssen.

anb

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