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Ausländerfeinden kündigen

Der Vorstand der Gewerkschaft HBV in Norddeutschland hat Unternehmer aufgefordert, „konsequent gegen ausländerfeindliche, rechtsradikale Äußerungen und Handlungen im Betrieb vorzugehen“. Im Wiederholungsfall müsse solchen Beschäftigten gekündigt werden. Dies sei auf Grundlage von Paragraph 104 (Entfernung betriebsstörender Beschäftigter) und Paragraph 75 (Gleichbehandlung von Ausländern und Deutschen) des Betriebsverfassungsgesetzes möglich.