: Ausländer in Ost-Berlin müssen Aufenthalt nicht neu beantragen
Berlin. Ausländer in Ost-Berlin müssen ihren Aufenthalt in Deutschland nicht neu beantragen, sondern »ihren bisherigen Aufenthalt umwandeln lassen«, heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Ausländerbeauftragten. Sie räumt damit Mißverständnisse aus, die nach jüngsten Medienveröffentlichungen entstanden waren. Die von den DDR- Behörden erteilten Aufenthaltstitel müssen demnach bis zum 30. Juni 1991 in Aufenthaltsgenehmigungen nach dem seit Jahresanfang geltenden Ausländergesetz umgetauscht werden. Betroffen sind Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis (roter Ausweis) oder den »vorläufigen Personalausweis der DDR« (hellblau) besitzen. adn
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