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Auskunftsanspruch für MusikindustrieHeikle Tauschbörsen

Die Musik- und Filmindustrie kann künftig effizienter gegen illegale Downloads aus dem Internet vorgehen. Der Bundestag gibt der Industrie Auskunftsansprüche per Gesetz.

Erforderlich zur Strafverfolgung ist nicht, dass jemand mit illegalen Downloads Geld verdient, es genügt, dass er einen "geldwerten Vorteil" hat, weil er keine CD oder DVD kaufen muss. Bild: dpa

BERLIN taz Die Musik- und Filmindustrie kann künftig effizienter gegen illegale Downloads aus dem Internet vorgehen. Ein Gesetz, das am heutigen Freitag im Bundestag beschlossen wird, gibt den Firmen erstmals direkte Auskunftsansprüche gegenüber Internet-Providern über die Daten von deren Kunden, insbesondere die Nutzer von Musik- und Filmtauschbörsen.

Das Gesetz soll vor allem den Opfern von Produktpiraterie helfen, ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung besser durchzusetzen. Der Kern des Gesetzes war auch nicht umstritten: Wer Handtaschen oder Pillen nachmacht, hat im Bundestag keine Freunde. Heiß umkämpft war aber, ob die neuen Prozesserleichterungen auch Jugendliche treffen sollen, die sich einen Großteil ihres Musikbedarfs aus illegalen Musiktauschbörsen im Internet besorgen.

Wenn die Musikindustrie feststellt, dass mit einer bestimmten IP-Adresse illegal Musik angeboten oder heruntergeladen wurde, dann will sie von den Providern wie T-Online erfahren, auf wessen Namen der Anschluss gemeldet ist und wo die Person wohnt. Mit diesen Daten kann sie dann Schadensersatz einklagen.

Nach langen Verhandlungen hat die große Koalition jetzt einen Kompromiss gefunden. Der Auskunftsanspruch soll sich auf Fälle von "gewerblichem Ausmaß" beschränken, so die geplante Formulierung von Paragraph 101 Urheberrechtsgesetz. Als gewerblich gilt die Nutzung von Tauschbörsen aber nicht nur bei häufiger Nutzung, sondern auch wenn im Einzelfall besonders schwerer Schaden entsteht, etwa weil ein Film oder eine CD kurz vor oder nach der Veröffentlichung zum Download angeboten wird. Erforderlich ist auch nicht, dass jemand mit illegalen Downloads Geld verdient, es genügt, dass er einen "geldwerten Vorteil" hat, weil er keine CD oder DVD kaufen muss.

Grünen und Linken geht der Auskunftsanspruch zu weit. Sie stimmten am Mittwoch im Rechtsausschuss gegen das Gesetz. Der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag sprach von einem "Kotau vor der Musikindustrie". Diese jedoch kritisierte, der Kompromiss erschwere die Durchsetzung der Urheberrechte "in unerträglicher Weise". Erst die Auslegung der Gerichte wird zeigen, ob auch die Daten von jugendlichen Durchschnitts-Downloadern offengelegt werden müssen. Die Nutzerdaten dürfen jedenfalls nur auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden. Nutzbar sind dabei auch nur IP-Adressen, die bei den Providern zu Abrechnungszwecken vorliegen. Die neu eingeführte Vorratsdatenspeicherung spielt keine Rolle.

Bisher half sich die Musikindustrie, indem sie Strafanzeige "gegen unbekannt" stellte. Die Staatsanwaltschaft hat dann die Daten der Downloader ermittelt, die Musikindustrie beantragte Akteneinsicht und nutzte die Daten für Schadensersatzklagen. Meist mussten die Betroffenen einige tausend Euro zahlen. Dieser Umweg über Strafverfahren ist durch das neue Gesetz nicht verbaut. Allerdings haben sich in den letzten Monaten mehrere Staatsanwaltschaften geweigert, an diesem Trick mitzuwirken.

CHRISTIAN RATH

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8 Kommentare

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  • H
    Hecke

    Ein weiterer gummie § !! Für wen und wen schützt der "staat" eigentlich?

    Was ist mit den eltern, die für ihre kinder "gebrochen" werden?

    die verlust-zahlen der industrie sind doch nie geprüft und mehr als optimistisch - allein der gewinne gegenüber - geschönt!

    Was früher äpfel, birnen oder ein brett von der baustelle war, soll am besten - sieht man sich selbst die kompromisse der industrie-anwälte an - einem ladendiebstahl mit geiselnahme gleichkommen oder etwa schwerer körperverletzung mit todesfolge! Die strafen gleichen sich bzw. übertreffen diese im geld/streit-wert oft bei weiten!

    Iie industrie hat einen neuen nebenverdienst entdeckt, denn die schäden werden doch schon einkalkuliert. Die industrie lässt sich die "verluste" mit jedem gerichtsurteil doppelt und dreifach vergüten, denn einmal wird mit jeder regulär gekauften musikeinheit gezahlt!

    Auch diesen wettbewerb nennt man frei ... das geld des bürgers, des wählers, des?!staates!? ist - am besten per gesetz - frei zugänglich zu machen!

     

    Schon gut bevor die industrie-anwälte oder gar politiker aufschreien - ihres namens nach bürgervertreter :

    "recht ist recht ... und gesetz! Auch ich habe jetzt und sofort, ja und armen zu sagen - montag habe ich brav weiterhin arbeiten zu gehen! Froh sein soll ich, das es mir nicht so geht, wie einem vater in der dritten welt - die ich billigend mit ausbeute ! Mund halten ! Bürger/ich können/kann kein einblick in die zusammenhänge haben. ... übrigens demokratie hilft langen atem zu bekommen - denen die genug geld und macht haben am besten!

    Also ab in die kleine freiheit. Wähl, klag, mach öffentlich - für die "eintagsfliege" wird gesorgt. Die grosse freiheit gehört nicht mir/uns - der masse der bürger."

    Amen

  • U
    Uwe

    Hier wehrt sich eine monopolistische Branche - die Musik- und Filmindustrie (wie z.B. auch die Energieversorger) gegen eine freie Marktwirtschaft. Man nennt so etwas Bestandswahrung oder auch kapitalistische Monopolwirtschaft. Die riesigen Profite der Labels und Filmstudios beginnen zu sinken - zu recht. Leider unterstützt der Staat diese Unternehmen noch dabei ihre Monopolstellung zu wahren. Wenn Kinobesuche und DVD/CD Produkte zu fairen Preisen angeboten würden, würde auch die sogenannte Downloadpiraterie erheblich sinken. Aber solange diese Industrie Wucherpreise für ihre Produkte verlangt und damit ihre Marktmacht ausnutzt, um riesige Profite zu machen, wird natürlich der Verbraucher sich andere Wege suchen. Auf mittlere Sicht wird die Film- und Muiskindustrie hoffentlich den Kampf verlieren, genauso wie die monopolistischen Energieversorger.

  • HS
    Herr Schäuble

    Bravo Deutschland!

    so langsam reichts echt.

  • M
    Matze

    Das 'nur' Herunterladen ist seit Beginn diesen Jahres nicht mehr ok - auch hier gibt es geänderte Gesetze die Das unter Strafe stellen.

    Im Text steht aber auch ausdrücklich, dass nur Daten herausgegeben werden dürfen die zu Abrechnungszwecken vorliegen - nicht etwa die Daten aus der Voratsdatenspeicherung(!).

    Da eben diese Daten beim Flatratenutzer aber gar nicht mehr gespeichert werden dürfen (dazu hat's ja einige Urteile) sind die dann ja gar nicht mehr da um an die Musiknasen gegeben zu werden.

    Man darf gespannt sein wie das von den Providern gehandhabt wird.

  • FP
    Franko Phon

    Ihren KommentaSie wollen die Staatsanwälte entlasten, aber der Auskunftsanspruch funktioniert nur aus richterlichen Beschluss !? Kommt man da nicht vom Regen in die Traufe ?? Wer bezahlt eigentlich den ganzen Kram ?? Meinen Informationen nach berechnen die Provider zwischen 20 und 50 ? pro Auskunft. Naja, so lohnen sich zumindest keine Massenabrufe von Informationen für die Musikindustrie.r hier eingeben

  • DB
    Das bleibt mein Name... ;)

    Sie wollen die Staatsanwälte entlasten, aber der Auskunftsanspruch funktioniert nur aus richterlichen Beschluss !? Kommt man da nicht vom Regen in die Traufe ?? Wer bezahlt eigentlich den ganzen Kram ?? Meinen Informationen nach berechnen die Provider zwischen 20 und 50 ? pro Auskunft. Naja, so lohnen sich zumindest keine Massenabrufe von Informationen für die Musikindustrie.

  • MM
    mister muh

    macht doch nix, dich pauschal mal verdächtigen, deine privaten daten anfordern und dann verkaufen können sie ja trotzdem mal, auch ohne illegale tätigkeit oder strafanzeige!

  • H
    Horst

    Moment, das einfach Runterladen ohne ins-Netz-Stellen ist mitnichten illegal: es wird geschützt durch das Recht auf Privatkopie. Nach gängiger Rechtslage ist lediglich das Raufladen, vor allem das zur-Verfügung-stellen rechtswidrig.