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Ausgesetzt

Das Oberverwaltungsgericht hat der Hansestadt Hamburg bzw. dem Flughafen untersagt, vier weitere Stellplätze zur Abfertigung von Flugzeugen im gewerblichen Flugverkehr in Betrieb zu nehmen. Damit wurde einem Antrag von Anwohnern stattgegeben, die gegen eine weitere Zunahme der Lärmbelastung geklagt hatten.

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