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Auschwitz–Mörder bleibt in Haft

Frankfurt (dpa) - Wegen der „besonderen Schwere der Schuld“ muß der ehemalige SS– Oberscharführer und „Sanitätsdienstgrad“ Josef Klehr (82), der 1965 im sogenannten ersten Frankfurter Auschwitz–Prozeß zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, die Strafe weiter verbüßen. Mit dieser am Dienstag veröffentlichten Entscheidung (AZ: 3 Ws 766/86) hat der dritte Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt festgestellt, daß in besonderen Fällen eine Vollstreckung der im Regelfall nach 15 Jahren zu überprüfenden lebenslangen Haft auch über die Haftdauer von mehr als 26 Jahren hinaus - wie im Fall Klehr - geboten sein kann. In den 26 Jahren ist auch die Untersuchungshaft enthalten. Der Anwalt des Verurteilten kündigte eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung an. Klehr sitzt seit 1984 in der Haftanstalt Schwalmstadt/Hessen im „offenen Vollzug“.

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