piwik no script img

Auschwitz-Prozesse in DeutschlandAngeklagte zu gebrechlich für Prozess

Das Verfahren gegen eine 92-Jährige wird vorerst ausgesetzt. Bei einem Wachmann wird die Verhandlungsfähigkeit geprüft.

Abgeheftete Geschichte: Ordner mit Prozessakten zum Verfahren gegen Hubert Zafke Foto: ap

Berlin taz | Die Strafverfolgung mutmaßlicher Auschwitz-Täter stößt wegen des hohen Alters und der Gebrechen der Angeklagten auf zunehmende Schwierigkeiten. Am Freitag teilte das Landgericht Kiel mit, dass ein beauftragter Sachverständiger zu dem Schluss gekommen ist, dass Helma M. derzeit nicht verhandlungsfähig ist.

Die 92-Jährige ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 260.000 Fällen angeklagt. Ihr wird zur Last gelegt, als Funkerin der Kommandantur des Konzentrations- und Vernichtungslagers vom April bis Juli 1944 bei der Ermordung von aus ganz Europa verschleppten Juden geholfen zu haben.

Der Sachverständige hat angeregt, in drei Monaten eine erneute Gesundheitsprüfung bei Helma M. durchzuführen, um zu überprüfen, ob es sich um eine dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit handelt. Darüber muss nun das Gericht entscheiden.

Am Vortag hatte das Landgericht Neubrandenburg erklärt, dass das Verfahren gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Hubert Zafke (95) Mitte Mai erneut beginnen soll. Zuvor soll der Angeklagte auf seine Verhandlungsfähigkeit überprüft werden.

An beiden bisherigen Verhandlungstagen war Zafke nicht vor Gericht erschienen und hatte sich mit gesundheitlichen Problemen entschuldigt. Anklage und Nebenklage vermuten, dass seine Krankheiten nur vorgeschoben sind. Zafke ist der Beihilfe zum Mord in mindestens 3.681 Fällen angeklagt, begangen im August und September 1944.

Anfang April war der frühere Auschwitz-Wachmann Ernst T. (92) wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Hanau verstorben. Das einzige von Krankheiten ungestörte Verfahren gegen einen mutmaßlichen Auschwitz-Täter findet derzeit vor dem Landgericht Detmold statt, wo Reinhold Hanning (93) wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen vor Gericht steht. Der Prozess wird bis mindestens Ende Mai dauern.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare