Auschwitz-Prozess in Lüneburg: Anklage fordert dreieinhalb Jahre Haft

Ein ehemaliger SS-Mann gestand im Prozess, sich an den Opfern des KZs bereichert zu haben. Ein Großteil der Strafe soll aber als bereits verbüßt betrachtet werden.

Das Gesicht von Oskar Gröning.

Angeklagt wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen: Der ehemalige SS-Mann Oskar Gröning. Foto: dpa

LÜNEBURG dpa | Im Auschwitz-Prozess gegen den früheren SS-Mann Oskar Gröning hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Lüneburg dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Der 94-Jährige solle wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 300.000 Fällen schuldig gesprochen werden, hieß es am Dienstag im Plädoyer der Anklage.

Weil eine Verurteilung Grönings schon vor Jahrzehnten möglich gewesen wäre, sollten aber bis zu 22 Monate der Haft als bereits verbüßt betrachtet werden. Gegen Gröning waren bereits 1977 Ermittlungen eingeleitet worden, sie wurden aber wieder eingestellt. Es handele sich um eine Verfahrensverzögerung, sagte Staatsanwalt Jens Lehmann in seinem Plädoyer am Dienstag.

Gröning, dessen Gesundheitszustand sich zuletzt zusehends verschlechterte, hatte zu Beginn des international beachteten Prozesses im April eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck von Juden genommen und an die SS in Berlin weitergeleitet zu haben.

Er übernahm eine moralische Mitschuld. Zahlreiche Auschwitz-Überlebende treten in dem Verfahren als Nebenkläger auf.

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