: „Auschwitz-Lüge“ ahnden
■ SPD plant Gesetzentwurf / Ermittlungen gegen Schönhuber
Bonn (AFP) – Die SPD will das Leugnen des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden unter Strafe stellen lassen. Herta Däubler-Gmelin kündigte an, daß ihre Partei in Kürze im Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen werde, mit dem der Volksverhetzungs-Paragraph um den Straftatbestand „Leugnen des Holocaust“ erweitert wird. Der Bundesgerichtshof hatte Mitte März in einem Prozeß gegen den NPD-Vorsitzenden Deckert entschieden, daß die „Auschwitz-Lüge“ allein keine Volksverhetzung darstelle.
Außenminister Klaus Kinkel (FDP) warf unterdessen dem Vorsitzenden der rechtsradikalen „Republikaner“, Franz Schönhuber, vor, mit seinen Äußerungen über den Vorsitzenden des Zentralrats der Juden, Ignatz Bubis, „die Saat der Gewalt“ zu legen. Schönhuber wolle mit einer „perfiden Taktik“ der Beleidigungen seine Partei im Wahljahr wieder in die Schlagzeilen bringen. Bubis selbst bekräftigte, von sich aus keine Anzeige gegen Schönhuber zu stellen, der ihn als „einen der schlimmsten Volksverhetzer Deutschlands“ bezeichnet hatte. Bubis rief erneut dazu auf, rechtsradikale Parteien zu ächten. „Ächten heißt für mich: Nicht wahrnehmen, sich nicht auf Diskussionen mit ihnen einlassen.“ Die Staatsanwaltschaft will in dieser Woche entscheiden, ob sie von sich aus gegen den Rep-Vorsitzenden Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufnimmt. Wenn sich ein Tatverdacht erhärtet, soll beim Europaparlament die Aufhebung von Schönhubers Immunität beantragt werden.
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