: Ausbürgerung statt Einberufung
■ Aus einem Info-Flugblatt für türkische Staatsbürger, die von Wehrdienst und Mobilmachung bedroht sind DOKUMENTATION
Die Benachrichtigung und Einziehung geht wie folgt vor sich: Das zuständige Kreiswehrersatzamt in der Türkei leitet die Einberufungs- oder Mobilmachungsbescheinigung der im Ausland lebenden Staatsangehörigen an das Verteidigungsministerium weiter. Das Verteidigungsministerium wendet sich dann an die türkische Botschaft beziehungsweise das Konsulat seines Wohnsitzes in Deutschland. [...] Seitens des Konsulats erfolgt ein formloses Anschreiben mit der höflichen Einladung, sich zu melden. Der Grund der Einladung wird meist nicht genannt. Folgt man dem ersten Schreiben nicht, erfolgt eine Mahnung. Folgt man auch der Mahnung nicht [...], gilt die Einberufung als zugestellt. [...] Hat der Betroffene das erste oder zweite Schreiben erhalten, will aber nicht persönlich bei der Botschaft erscheinen, hat er die Möglichkeit, per Einschreiben mit Rückschein die Zusendung der Unterlagen zu beantragen. [...] Der Einberufung zur Mobilmachung oder zu einer Wehrübung muß man nicht Folge leisten, wenn man folgende Bescheinigung vorlegen kann: das Attest eines Krankenhauses über Reiseunfähigkeit/Wehruntauglichkeit (mehrere Ärzte müssen unterschrieben haben). [...] Der Einberufung als Wehrpflichtiger muß man nicht folgen, wenn eine Bescheinigung wie oben vorliegt. [...] Wird der Einberufung nicht Folge geleistet [...], stellt das Verteidigungsministerium beim Innenministerium einen Antrag auf Ausbürgerung. Die Bearbeitungszeit kann bis zu einem Jahr dauern. Hiergegen kann mit Hilfe eines Anwalts in der Türkei Klage beim Verwaltungsgericht mit aufschiebender Wirkung erhoben werden. [...] Fällt der Grund für die Ausbürgerung weg [...], wird auch das Ausbürgerungsverfahren nichtig. Achtung, die hier beschriebene Verfahrensweise gilt nur für diejenigen Staatsbürger, die im Ausland leben und denen nur im Ausland die Einberufung zugestellt werden kann.
Das komplette Flugblatt gibt es beim Asta der FU, Kiebitzweg 23, Berlin 33, Tel.: 8314008.
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