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Aus der WissenschaftsdeputationBürgerantrag der Tierschützer soll abgelehnt werden

Tierexperimente sind frei

Die Wissenschaftsdeputation hat gestern erwartungsgemäß beschlossen, die Ablehnung des vom Tierschutzbund beantragten Bürgerantrages „Stoppt die Affenversuche an der Bremer Universität – Tierversuche perspektivisch reduzieren“ vorzuschlagen. (vgl. taz 23.10.)

Gleichzeitig fordert die Deputation die Universität auf, „unter Beachtung der Freiheit der Forschung geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Gesamtzahl der Tierexperimente, die für den Gewinn einer wissenschaftlichen Erkenntnis notwendig sind, wo immer möglich zu reduzieren.“

Gleichzeitig räumt die Deputation allerdings ein, dass seit dem Bürgerschaftsbeschluss unter der Überschrift „Tierversuche perspektivisch reduzieren“ die Zahl der Tierexperimente gestiegen ist. In den vergangenen Jahren seien mehrere Hochschullehrer zur Stärkung des neuro- und kognitionswissenschaftlichen Schwerpunktes an die Universität Bremen berufen worden, dadurch seien neue Förderungen durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft erreichbar gewesen, lobt die Deputation. „Einige dieser Hochschullehrer arbeiten tierexperimentell.“

Wegen der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Forschung sei „ein Eingriff in die wissenschaftliche Unabhängigkeit nicht möglich.“ Es wäre „Willkür und hätte schlimme Auswirkungen zur Folge“, wenn Universitätsleitung oder Senator einem Hochschullehrer die Mittel kürzen oder streichen, nur weil „eine Forschungsrichtung nicht genehm ist“. Folglich lehnt die Deputation auch die Aufforderung aus dem Bürgerantrag ab, „keine Mittel für den Ausbau der tierexperimentellen Forschung an der Universität bereitzustellen.“ K.W.

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