■ Aus dem Hause von Stahl: Fataler Alleingang
Generalbundesanwalt Alexander von Stahl wollte den (geplanten) Fahndungserfolg von Bad Kleinen offenbar ganz allein auskosten. Das geht aus neuen Details über die Vorbereitungen des Zugriffs am Sonntag vergangener Woche hervor, die allmählich aus der Karlsruher Behörde nach außen sickern. Nach Informationen der taz schaltete der oberste Ankläger im Vorfeld der Aktion ganz bewußt den amtierenden Abteilungsleiter und langjährigen RAF-Verfolger Peter Zeiss aus. Zeiss, der in der Bundesanwaltschaft den im Urlaub befindlichen Abteilungsleiter „Innere Sicherheit“, Gerhard Löchner, vertrat, erfuhr erst im nachhinein vom Festnahmeversuch in Bad Kleinen.
„Unter Mißachtung der behördeninternen Strukturen“, heißt es, habe von Stahl die Angelegenheit an sich gezogen und die in Karlsruhe fälligen Entscheidungen aus unerfindlichen Gründen am zuständigen Abteilungsleiter „Innere Sicherheit“ vorbei lediglich im Austausch mit dem für die Fahndung zuständigen Referat und dem Bundeskriminalamt getroffen. Die Beamten des Referats wurden – unter Entlassungsandrohungen – vergattert, Zeiss nicht zu unterrichten.
Neben dem katastrophalen Ablauf der GSG-9-Aktion hat auch der Zeitpunkt des Zugriffs von Bad Kleinen unter Fachleuten Kopfschütteln ausgelöst. Möglicherweise hätte der als Hardliner bekannte, aber zweifellos erfahrene Oberstaatsanwalt Zeiss die Aktion angesichts der äußeren Umstände verschoben. Nach Informationen der taz war das Treffen zwischen Hogefeld, Grams und dem V-Mann des Verfassungsschutzes nicht das erste dieser Art und wäre wohl auch nicht das letzte geblieben. taz
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