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■ Urteil/VSAugen auf die Reps

München (dpa) – Der Bayerische Verfassungsschutz darf zur Überwachung der rechtsradikalen „Republikaner“ nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gestern ist der Einsatz solcher Mittel zur Feststellung verfassungsfeindlicher Ziele weiterhin zulässig. Das Gericht gab damit einer Beschwerde des Freistaats gegen einen Beschluß des Verwaltungsgerichts München statt.

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