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Augen auf – gilt auch für Radler

Ein Radfahrer muss im Straßenverkehr genauso aufmerksam sein wie ein Autofahrer. Das Landgerichts Itzehoe entschied, dass unachtsame Radfahrer bei einem Verkehrsunfall eine Mitschuld trifft. Der Richter hob damit ein anders lautendes Urteil des Amtsgerichts Pinneberg teilweise auf. In dem betreffenden Fall stand ein Autofahrer rechts am Straßenrand, hatte den Blinker an und wartete auf das Freiwerden einer Parklücke. Um dem Fahrzeug das Ausparken zu erleichtern, fuhr er ein Stückchen zurück. Dabei rammte der Autofahrer eine Radfahrerin, die gerade hinter seinem Fahrzeug die Straße überqueren wollte. Das Amtsgericht hatte in in erster Instanz den Autofahrer als alleinigen Unfallverursacher gesehen. Im Gegensatz dazu sprach das Landgericht der Radfahrerin ein Mitverschulden zu. Die Frau hätte „mit einem Rückwärtsfahren rechnen müssen“. LNO

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