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Aufruf zur Gewalt versendetRechter durfte gekündigt werden

Der öffentliche Dienst entlässt einen Rechten, nachdem er per E-Mail zum Aufstand aufgerufen hatte. Das Bundesarbeitsgericht bestätigt die Kündigung.

Es geht dem Gericht nicht um die Gesinnung, sondern um Taten. Bild: dapd

ERFURT epd | Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die in ihrer Freizeit zur Gewalt gegen den Staat aufrufen, müssen mit der Kündigung rechnen. Von ihnen könne ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue erwartet werden, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht.

2009 verschickte ein Angestellter der Finanzverwaltung, der Mitglied der NPD ist, einen Aufruf zu einer Demonstration in Halle/Saale. Darin hieß es: „17. Juni – Ein Volk steht auf und kämpft sich frei – Zeit, einen neuen Aufstand zu wagen!“ Eines Tages könne sich ein Volk gegen den „volksverratenden Staat erheben“.

Die Finanzverwaltung kündigte daraufhin dem Angestellten. Er lasse mit dem Aufruf ein Mindestmaß an Loyalität gegenüber dem Land vermissen, hieß es zur Begründung.

Das BAG bestätigte nun die Kündigung. Der Mann habe sich mit dem Versenden des Aufrufs zur Gewalt dessen Inhalte zu eigen gemacht. Radikale Gedanken oder die Mitgliedschaft in der NPD stellten für sich genommen noch keinen Kündigungsgrund dar, betonten die Richter. Werde jedoch zur Gewalt und zur Beseitigung staatlicher Organe aufgerufen, sei „die rote Linie überschritten“. (AZ: 2 AZR 372/11)

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3 Kommentare

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  • DB
    Die bösen Migranten

    Der Rechte jault umso lauter, je besser er getroffen wird.

     

    Man kann sich eigentlich nur noch totlachen, wenn sich die eitrige PI-Nazitruppe bei solchen Meldungen vor Empörung naß macht und dümmliche Kommentare durch ihre Internet-SA verbreiten lässt.

  • T
    Thorben

    DDR reloaded.

  • K
    kotzä

    Wäre doch interessant zu wissen, ob als Absender Rückschlüsse auf den Arbeitgeber zu finden waren oder nicht. Was hat das eine sonst mit dem anderen zu tun?