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Aufnahme von RAF-Aussteigern straffrei

Berlin (dpa) – Die heimliche Aufnahme von Aussteigern aus der Roten Armee Fraktion (RAF) in der DDR bleibt straffrei. Der Bundesgerichtshofs sprach gestern drei frühere Offiziere der DDR-Staatssicherheit vom Vorwurf der versuchten Strafvereitelung frei. Den Angeklagten sei aufgrund der schwierigen völkerrechtlichen Lage das Unrecht ihres Tuns möglicherweise nicht bewußt gewesen, erklärte das Gericht. Die Angeklagten hatten Anfang der 80er Jahre bei der Einbürgerung von zehn in der Bundesrepublik steckbrieflich gesuchten RAF-Mitgliedern in die DDR geholfen.

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