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Aufhebung von Tempo 30 rechtmäßig

Die Aufhebung der Tempo-30- Regelung in der Franzensbader Straße in Schmargendorf muß zumindest vorerst nicht rückgängig gemacht werden. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts entschied in einem gestern veröffentlichten Beschluß, daß an der Rechtmäßigkeit der vom Polizeipräsidenten verfügten Maßnahme „keine ernstlichen Zweifel“ bestünden. Aufgrund zutreffender Tatsachen habe die Polizeibehörde den Schluß gezogen, daß die Franzensbader Straße eine über die reine Erschließungsfunktion hinausgehende Bedeutung habe.

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